Was
Menschen eine kostenlose Nachbarschaftshilfe bieten, sie auf Spaziergängen begleiten, reden, zuhören, spielen, Anteil nehmen oder pflegende Angehörige entlasten.
Sie werden sorgfältig in die Aufgabe eingeführt, sind versichert und allfällige Spesen werden entschädigt.
Zum Schutz und als Prävention gegen Missbrauch der Freiwilligen, die wiederholt und eigenständig – sprich alleine – für hilfesuchende Personen im Einsatz stehen, wird von Seiten NBHF ein Sonderprivatauszug verlangt. Die Kosten hierfür übernimmt die NBHF.
Nähere Informationen Bestellung Strafregisterauszug – Sonderprivatauszug (admin.ch)
Wie
Indem Sie etwas Zeit reservieren, um diese mit einem Menschen zu verbringen, der keine oder wenig soziale Kontakte hat oder froh ist um eine Unterstützung.
Warum
Weil Menschen in Ihrer Umgebung allein und isoliert leben und auf Ihre Solidarität angewiesen sind, sich Kontakt wünschen und mit Ihnen ein Gespräch führen möchten.
Wozu
Damit jede Person in Ihrer Gemeinde – die dies wünscht – eine Bezugsperson hat.
Melden Sie sich bei uns
Rufen Sie bei unserer Koordinationsstelle an oder füllen Sie das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen.